Sie können helfen, dass das Stiftungsvermögen sich vergrößert, z. B. durch
- Spenden
- Schenkungen
- Erbeinsetzungen oder Vermächtnisse
- Benefizveranstaltungen
Alle solche Leistungen sind steuerbegünstigt, ggf. auch frei von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Steuerliche Bescheinigungen dazu stellt die Stiftung selbst aus.
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